Familie

Scheidung, Eigentum und Schulden

Um eine Scheidung oder Auflösung zu erreichen, müssen Sie auflisten, was Sie haben, was Sie schulden und wie diese Dinge zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner aufgeteilt werden sollen. Erfahren Sie, wie Sie Ihr Vermögen, Ihren Besitz und Ihre Schulden aufteilen.

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Eine der Herausforderungen bei der Beendigung Ihrer Ehe besteht darin, die Dinge aufzuteilen, die Sie gemeinsam erworben haben. Dazu gehören nicht nur materielle Besitztümer, sondern auch finanzielle Vermögenswerte, Eigentum und Schulden.

Vermögen und Schulden bei der Auflösung

Wenn Sie Ihre Scheidungsunterlagen beim Gericht einreichen, fügen Sie eine Trennungsvereinbarung bei, die Ihren vereinbarten Plan zur Aufteilung Ihres gesamten Vermögens und Ihrer Schulden enthält.

Sie müssen beide dem Plan, den Sie einreichen, vollkommen zustimmen und übereinstimmen, dass Sie ihn für „fair und gerecht“ halten. „Fair und gerecht“ bedeutet nicht unbedingt, dass Sie alles 50/50 aufteilen. Es bedeutet lediglich, dass die Aufteilung Ihres Eigentums, Ihrer Schulden und Ihres Vermögens im Gesamtbild Ihrer Situation gerecht erscheint.

Denken Sie über diese Fragen nach, wenn Sie entscheiden, ob die Vereinbarung „fair und gerecht“ ist.

  • Was haben Sie und Ihr Ehepartner in die Ehe besessen bzw. mitgebracht (Schulden und Vermögen)?
  • Wie lange warst du verheiratet?
  • Welche Schulden oder Vermögenswerte nimmt jeder von Ihnen am Ende seiner Ehe mit?

Vermögen und Schulden bei einer Scheidung

Wenn Sie die Auflösung beantragen, müssen Sie zwei Dinge tun:

  • Listen Sie Ihr gesamtes Eigentum und Ihre Schulden auf. Diese Informationen werden in die Finanzunterlagen aufgenommen, die Sie als Teil der Scheidungspapiere ausfüllen müssen.
  • Entscheiden Sie sofort, was Sie aufteilen müssen. Es kann 4 bis 12 Monate oder länger dauern, bis Ihre Scheidung abgeschlossen ist. Was braucht jeder von Ihnen, um diese Zeitspanne zu überstehen? Sie können das, was Sie kurzfristig benötigen, durch „vorübergehende Anordnungen“ anfordern.

Die endgültige und langfristige Vermögensaufteilung wird in der Scheidungsvereinbarung geregelt. Über die Aufteilung können Sie bereits während des Scheidungsverfahrens entscheiden.

Überlegen Sie sich Ihr Eigentum

Listen Sie auf, was Sie und Ihr Ehepartner besitzen oder mieten. Denken Sie darüber nach:

  • Ihr Haus oder Ihre Wohnung
  • Bankkonten
  • Möbel
  • Autos und andere Fahrzeuge
  • Lebensversicherung
  • Geschäftsinteressen, Aktien oder Anleihen
  • Renten- oder Altersvorsorgekonten
  • Alles andere, was Sie besitzen

Für alle diese Dinge, die Sie besitzen, müssen Sie den sogenannten „Marktwert“ ermitteln. Das ist der Preis, zu dem Sie es derzeit auf einem Flohmarkt oder online verkaufen könnten. Bei Haus- oder Grundstückswerten müssen Sie neben Ihrem Marktwert auch die „rechtliche Beschreibung“ angeben. Diese Informationen erhalten Sie von Ihrem Immobilienmakler oder den Bezirksregister- und -rechnungsprüferbüros.

Überlegen Sie sich Ihre Schulden und monatlichen Zahlungen

Schulden sind Geld, das Sie für etwas bezahlen müssen, das Sie bereits gekauft haben. Dies können beispielsweise Zahlungen für Ihre Kreditkarte, Autozahlungen oder Kredite für Dinge wie einen Fernseher sein.

Welche Schulden haben Sie und Ihr Ehepartner? Eine Art von Schulden ist ein „besicherter Kredit“. Ein besicherter Kredit wird durch einen Wertgegenstand oder eine „Sicherheit“ abgesichert, die Sie besitzen. Normalerweise ist das ein Grundstück oder ein Auto. Wenn Sie die Zahlungen einstellen, kann der Gläubiger damit den Kredit abzahlen. Bedenken Sie:

  • Kurzfristige Kredite als Sicherheit für Ihr Auto
  • Eine zweite Hypothek oder eine Eigenheimkreditlinie
  • Mietkaufmöbel
  • Ein Darlehen, bei dem Sie Ihr erstes Auto als Sicherheit für den Kauf eines zweiten Fahrzeugs verwendet haben

Was ist mit ungesicherten Krediten? Ein Kredit ist „ungesichert“, weil der Gläubiger Ihnen nicht einfach Ihr Eigentum wegnehmen kann, wenn Sie die Zahlungen einstellen. Er müsste Sie erst vor Gericht bringen. Dazu können gehören:

  • Kreditkartenschulden
  • Bargeldbezüge
  • Arztrechnungen
  • Studienkredite

Bedenken Sie auch die Dinge, zu deren Zahlung Sie verpflichtet sind, wie beispielsweise Ihren Handyvertrag oder Ihre Miete.

Was gehört Ihnen und was ist „ehelich“?

Die Dinge, die Sie und Ihr Ehepartner gemeinsam besitzen oder die einer von Ihnen während der Ehe gekauft hat, gelten als „eheliches Eigentum“ oder als gemeinsames Eigentum der Ehe selbst. Dies gilt auch, wenn Sie getrennte Konten hatten oder wenn einer von Ihnen mehr Geld verdiente als der andere. Dies gilt auch für Schulden – wenn während Ihrer Ehe Schulden entstanden sind, sind höchstwahrscheinlich Sie beide dafür verantwortlich. Es spielt keine Rolle, wessen Name auf der Rechnung oder Kreditkarte steht.

Aber Sie besitzen vielleicht Dinge, die „getrenntes Eigentum“ sind. Das sind Dinge, die Sie schon vor Ihrer Heirat besaßen. Sie müssen Ihr getrenntes Eigentum nicht mit Ihrem Ehepartner aufteilen, wenn Sie sich scheiden lassen. Dasselbe gilt manchmal für eine Erbschaft, selbst wenn Sie diese während der Ehe erhalten haben.

Ein Eigentumsgegenstand kann teilweise „eheliches“ und teilweise „getrenntes“ Eigentum sein. Wenn Ihr Ehepartner beispielsweise kurz vor Ihrer Hochzeit eine Anzahlung von 500 USD für ein Auto geleistet hat und seitdem monatlich 100 USD für das Auto zahlt, sind 500 USD des Autos „getrenntes“ Eigentum. Wenn Sie gemeinsam ein Haus renoviert haben, das Ihnen aber vor der Ehe gehörte, wäre dieses Haus ebenfalls teilweise „eheliches“ und teilweise „getrenntes“ Eigentum. In beiden Fällen müssten Sie den Wert des „getrennten“ Teils abziehen, bevor Sie alles andere aufteilen.

Kurzfristige Pläne und einstweilige Verfügungen bei Scheidung

Ihre Scheidung kann 4 bis 12 Monate oder länger dauern, bis sie das Gerichtsverfahren durchlaufen hat. Sie können einen Antrag auf einstweilige Verfügungen stellen, um zu bestimmen, wie die Dinge aufgeteilt werden, bevor die Scheidung abgeschlossen ist.

Wenn Sie erwägen, eine einstweilige Verfügung zu beantragen, denken Sie über Fragen nach wie:

  • Müssen Sie in dem Haus wohnen, in dem Sie beide zusammen gelebt haben?
  • Ist das Auto für dich obligatorisch?
  • Benötigen Sie Zugriff auf die Kreditkarte?
  • Wer bezahlt die Schulden und den Lebensunterhalt?

Auch wenn Ihr Name nicht auf einer Rechnung steht oder Sie nicht im Besitz des Eigentums oder Gegenstands sind, gehen Sie nicht davon aus, dass Sie nicht haftbar gemacht werden. Sie könnten beispielsweise für die medizinischen Ausgaben Ihres Ehepartners haftbar gemacht werden. Oder Sie könnten verklagt werden, wenn Ihr Ehepartner die Raten für ein Auto, das er während Ihrer Ehe gekauft hat, nicht zahlt – selbst wenn Ihr Ehepartner das Auto jetzt besitzt und Sie es nie gefahren sind.

Es kann sinnvoll sein, sich mit Ihrem Ehepartner zusammenzusetzen und zu versuchen, sich kurzfristig darauf zu einigen, wer was bekommt und zahlt. Dann können Sie einen einzigen Antrag auf einstweilige Verfügungen stellen. Wenn Sie sich nicht einigen können, können Sie getrennte Anträge auf einstweilige Verfügungen stellen. Dann wird das Gericht Ihre Anträge prüfen und eine Entscheidung treffen.

Erfahren Sie mehr über die Einreichung einer Scheidungsauflösung , die Einreichung einer Scheidung ohne Kinder oder die Einreichung einer Scheidung mit Kindern .

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