Familie

Wie Sie Ihre Scheidungspapiere zustellen

Sie sind dafür verantwortlich, dem Gericht mitzuteilen, wie die Scheidungspapiere Ihrem Ehepartner zugestellt werden sollen. Ebenso sind Sie dafür verantwortlich, nachzuhaken, falls die Zustellung fehlschlägt oder verweigert wird.

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Wenn Sie die Scheidung einreichen, müssen Sie Ihren Ehepartner darüber informieren. Es genügt nicht, ihm/ihr Ihre Pläne mitzuteilen, eine E-Mail zu schreiben oder einen Brief zu senden. Stattdessen müssen Sie ihn/sie mit offiziellen Gerichtsdokumenten benachrichtigen. Dies bedeutet, dass die Dokumente „zugestellt“ wurden.

Anweisungen für das Serviceformular

Wenn Sie die Scheidung einreichen, müssen Sie sich an das Gericht wenden oder die Website des Gerichts besuchen, um alle erforderlichen Unterlagen zu erhalten. Es gibt zahlreiche Formulare, die Sie ausfüllen müssen. Eines dieser Formulare trägt den Titel „Anweisungen zur Zustellung“.

Erfahren Sie, wie Sie die Scheidung einreichen.

Sie sind verantwortlich für:

  • Sie füllen ein Formular aus, in dem Sie dem Gericht genau mitteilen, wie Ihrem Ehepartner die Klage zugestellt werden soll.
  • Nachfassen beim Gericht, um zu erfahren, ob die Zustellung erfolgreich war oder nicht.

Die meisten Leute nutzen Einschreiben.

Die günstigste Möglichkeit, Ihrem Ehepartner die gerichtliche Mitteilung zukommen zu lassen, ist der Versand per Einschreiben mit Rückschein.

Sie können das Gericht auch bitten, die Zustellung der Klage an Ihren Ehepartner durch den Sheriff zu veranlassen. Diese Option ist mit Kosten verbunden. Je nach Ihrem Wohnort können diese beträchtlich sein. Sollten Sie jedoch von Ihrem Ehepartner misshandelt werden, ist diese Möglichkeit ratsam. Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie sich vor einem gewalttätigen Ehepartner schützen können.

Was tun, wenn Sie die Adresse Ihres Ehepartners nicht kennen und sie weder online noch bei Verwandten oder auf anderem Wege finden können? Es gibt die Möglichkeit der sogenannten „Zustellung per Post“, die jedoch teuer sein und die Scheidung oft erschweren kann. Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, falls diese Option notwendig erscheint.

Kontaktieren Sie den Sachbearbeiter.

Rufen Sie in etwa einem Monat beim Gericht an und geben Sie Ihre Aktennummer an. Fragen Sie nach, ob Ihrem Ehepartner die Klage zugestellt wurde. Falls ja, sollten Sie wie geplant zu Ihrer Anhörung erscheinen. Falls nein, könnte es sein, dass Sie die falsche Adresse angegeben haben. Es könnte auch sein, dass die Zustellung verweigert wurde.

Wird die Post mit dem Vermerk „Empfänger unbekannt“ oder „Adresse unzureichend“ zurückgesandt, ermitteln Sie die Adresse Ihres Ehepartners/Ihrer Ehepartnerin. Nutzen Sie alle verfügbaren Ressourcen, einschließlich Google und soziale Medien. Anschließend müssen Sie ein neues Formular „Anweisungen zur Zustellung“ ausfüllen und die Zustellung per Einschreiben an die neue Adresse beantragen.

Wird die Zustellung verweigert oder nicht abgeholt, müssen Sie erneut zum Amtsgericht gehen und ein neues Formular „Zustellungsanweisungen“ ausfüllen. Bitten Sie dieses Mal um Zustellung per normaler Post anstatt per Einschreiben.

Warten Sie einen weiteren Monat. Rufen Sie dann beim Gericht an und vergewissern Sie sich, dass die Unterlagen versandt wurden. Falls ja, brauchen Sie nichts weiter zu tun, außer sich auf Ihre Anhörung vorzubereiten. Falls nein, fragen Sie beim Gericht nach dem Grund und bitten Sie um erneute Zusendung.

Kann das Gericht Ihrem Ehepartner die Klage gar nicht zustellen, müssen Sie beim Gericht eine Terminverschiebung beantragen. Sobald Ihnen ein neuer Termin mitgeteilt wurde, können Sie die oben genannten Schritte wiederholen. Es könnte jedoch sinnvoller sein, die Unterlagen per Einschreiben an den Arbeitsplatz Ihres Ehepartners senden zu lassen oder die zusätzlichen Kosten für die Zustellung durch den Sheriff zu tragen.

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