Gehäuse

Was versteht man unter „üblicher“ Abnutzung?

Hier einige Beispiele für das, was als „angemessener“, „gewöhnlicher“ oder „normaler“ Verschleiß gelten sollte.

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Normale Abnutzung entsteht durch die alltägliche Nutzung einer Mietwohnung. Sie tritt auf, wenn eine Wohnung eine Weile bewohnt ist. Sie ist nicht auf Missbrauch oder Fahrlässigkeit zurückzuführen. Wichtig zu wissen: Es ist nicht Ihre Aufgabe, Schäden durch normale Abnutzung zu beheben. Ihre Kaution sollte dafür auch nicht verwendet werden.

Sie fragen sich vielleicht dennoch: Was gilt im Hinblick auf Abnutzung als „angemessen“, „üblich“ oder „normal“?

Beispiele für übliche Abnutzung

  • Verblasste Farbe
  • Kleine Flecken, Kerben und Nagellöcher in der Wand
  • Leichte Verschmutzungen oder Flecken auf dem Teppich
  • Abgenutzte Teppiche und Auslegware
  • Das Schloss beim Verlassen neu verschließen

Dies sind Beispiele für natürliche Schäden, wie etwa das Ausbleichen von Farbe durch Sonneneinstrahlung oder die Abnutzung von Teppichen durch das Begehen. Mit anderen Worten: Die Gegenstände in Ihrer Mietwohnung werden bestimmungsgemäß genutzt. Als Mieter haben Sie für das Nutzungsrecht bezahlt.

Die Art von Schaden, für den Sie bezahlen sollen

  • Große Flecken, Löcher oder Kerben in der Wand
  • Zigarettenbrandflecken auf dem Teppich
  • Risse in Jalousien oder Teppichen
  • Tierflecken
  • Wasserschaden, den Sie verursacht haben
  • Das Schloss muss neu codiert werden, weil Sie die Schlüssel verloren oder nicht zurückgegeben haben.

Dies sind Beispiele für Schäden, die Sie verhindern können – und sollten.

Wenn Ihr Haustier beispielsweise den Teppich beschädigt oder Sie die Wände ohne Erlaubnis Ihres Vermieters in einer anderen Farbe streichen, müssen Sie die Schäden selbst beheben oder die Kosten dafür tragen. Andernfalls kann Ihr Vermieter den Schaden von Ihrer Kaution abziehen. Reicht Ihre Kaution nicht aus, um den Schaden zu decken, kann er Ihnen eine Rechnung schicken oder Sie sogar verklagen, um den Restbetrag einzutreiben.

Davon abgesehen sollten Sie Folgendes beachten:

  • Sie sollten niemals für Schäden zur Kasse gebeten werden, die bereits beim Einzug vorhanden waren.
  • Je länger man an einem Ort lebt, desto mehr Abnutzungserscheinungen sind dort zu beobachten.
  • Man sollte nicht für den Ersatz eines Gegenstandes bezahlen müssen, wenn eine Reparatur ausreichen würde.
  • Falls Reparaturen und Ersatzleistungen erforderlich sind, sollte Ihr Vermieter Ihnen einen angemessenen Preis berechnen.
  • Um weitere Probleme bei der Rückzahlung Ihrer Kaution zu vermeiden, nutzen Sie unsere Checkliste für den Auszug.
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