Einwanderung

Humanitärer Status für Einwanderer

Wenn Sie in Ihrem Heimatland Gewalt, Missbrauch oder Kriminalität befürchten oder damit konfrontiert sind, haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen humanitären Status, der Ihnen ein Leben in den USA ermöglicht. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für einen humanitären Status wie Asyl, U-Visa, T-Visa, das VAWA-Programm und SIJS.

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Wenn Sie in Ihrem Heimatland Angst vor Gewalt, Missbrauch oder Kriminalität haben oder selbst Opfer solcher Gewalt, Missbrauch oder Kriminalität sind, haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen humanitären Status, der Ihnen den Aufenthalt in den USA ermöglicht.

Der Erhalt des humanitären Status kann Ihnen ermöglichen, ein rechtmäßiger ständiger Einwohner (LPR) der USA zu werden. Wenn Sie ein LPR werden, erhalten Sie eine Daueraufenthaltskarte (auch als „Green Card“ bekannt). Neben dem humanitären Status gibt es noch andere Möglichkeiten, eine Green Card zu erhalten. Informieren Sie sich über andere Möglichkeiten, eine Green Card zu erhalten.

Zu den Arten des humanitären Status gehören:

  • Asyl. Asyl ist der Schutz für verfolgte Einwanderer, die in ihrem Heimatland Schaden oder Missbrauch ausgesetzt sind oder Angst davor haben.
  • AU-Visum. U-Visa sind für Einwanderer, die Opfer schwerer Straftaten sind.
  • AT-Visum. T-Visa sind für Einwanderer, die Opfer von Menschenhandel sind.
  • Das VAWA-Programm. Das Violence Against Women Act (VAWA) ist ein Gesetz, das berechtigten Opfern häuslicher Gewalt die Erlangung einer rechtmäßigen Daueraufenthaltserlaubnis (Lawful Permanent Residents, LPRs) ermöglicht. der USA
  • Sonderstatus für jugendliche Einwanderer (SIJS). Der SIJS ist für eingewanderte Opfer von Kindesmissbrauch bestimmt.

Asyl

Asyl ist Schutz für Menschen, die Verfolgung ausgesetzt waren oder in Zukunft Verfolgung befürchten. Verfolgung kann Drohungen, Gefängnisstrafen, körperliche Angriffe, emotionalen Missbrauch, sexuelle Gewalt, Bestechung, finanzielle Erpressung oder andere Schäden oder Misshandlungen in Ihrem Heimatland umfassen, aufgrund Ihrer:

  • Wettrennen
  • Religion
  • Politische Meinung
  • Staatsangehörigkeit
  • Andere soziale Gruppe (zum Beispiel Homosexualität oder die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Stamm)

Menschen, die in ihrem Heimatland verfolgt werden oder Verfolgung befürchten, können in den USA Asyl beantragen. Wenn die US-Regierung Ihrem Asylantrag stattgibt, können Sie in den USA bleiben und eine Arbeitserlaubnis für die USA erhalten.

Manche verfolgte Personen haben möglicherweise keinen Anspruch auf Asyl. Sie haben möglicherweise keinen Anspruch auf Asyl, wenn Sie:

  • Verzichten Sie auf eine weitere Chance auf Sicherheit. Sie haben möglicherweise keinen Anspruch auf Asyl, wenn Sie vor Ihrer Ankunft in den USA durch ein anderes sicheres Land reisen und dort keinen Asylantrag stellen. Sie haben möglicherweise auch keinen Anspruch auf Asyl, wenn Sie sich vor Ihrer Ankunft in den USA in einem anderen Land niederlassen.
  • Stellen Sie einen erneuten Antrag. Wenn Ihr erster Asylantrag abgelehnt wurde, können Sie möglicherweise keinen erneuten Antrag stellen.
  • Sie wurden in der Vergangenheit bereits aus den USA abgeschoben. Wenn Sie in den USA bereits abgeschoben wurden, haben Sie möglicherweise keinen Anspruch auf Asyl.
  • Sind Sie ein Verfolger. Sie haben keinen Anspruch auf Asyl in den USA, wenn Sie in der Vergangenheit andere Menschen verfolgt haben.
  • Sind eine Bedrohung. Sie haben keinen Anspruch auf Asyl, wenn Sie als Bedrohung für die Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit der USA gelten oder wenn Sie in der Vergangenheit an terroristischen Aktivitäten beteiligt waren oder diese unterstützt haben.
  • Sind unzulässig. Sie haben keinen Anspruch auf Asyl, wenn Sie „unzulässig“ sind (sich gesetzlich nicht in den USA aufhalten dürfen).
  • Sie sind wegen schwerer Verbrechen angeklagt oder verurteilt. Sie haben keinen Anspruch auf Asyl, wenn Sie in der Vergangenheit bestimmte schwere Verbrechen begangen haben.

Ein Asylantrag ist kompliziert. Wenn Sie Asyl beantragen möchten, sollten Sie mit einem Anwalt sprechen. Gemeinnützige Organisationen, die in Ihrer Nähe kostenlose Rechtshilfe anbieten, finden Sie auf dieser Seite unter „Rechtshilfe und Anwälte“.

U-Visa für Opfer schwerer Verbrechen

Wenn Sie als Einwanderer Opfer eines schweren Verbrechens sind, haben Sie möglicherweise Anspruch auf ein U-Visum für den Aufenthalt in den USA

Mit einem U-Visum können Opfer von Straftaten in den USA bleiben und eine Arbeitserlaubnis beantragen. Außerdem eröffnet es möglicherweise die Möglichkeit, eine rechtmäßige Daueraufenthaltserlaubnis (LPR oder Green Card) zu beantragen. Sie haben möglicherweise Anspruch auf ein U-Visum, wenn:

  • Sie sind Opfer eines schweren Verbrechens wie häuslicher Gewalt, Vergewaltigung, Körperverletzung oder anderen.
  • Sie leiden körperlich oder seelisch unter der Straftat.
  • Sie erhalten von den Strafverfolgungsbehörden eine Bescheinigung , aus der hervorgeht, dass Sie bei der Aufklärung oder Verfolgung des Verbrechens geholfen haben.

Die Beantragung eines U-Visums ist kompliziert. Wenn Sie ein U-Visum beantragen möchten, sollten Sie mit einem Anwalt sprechen. Auf dieser Seite unter „Rechtliche Hilfe und Anwälte“ finden Sie gemeinnützige Organisationen, die in Ihrer Nähe kostenlose Rechtshilfe anbieten.

T-Visa für Opfer von Menschenhandel

Menschenhandel findet statt, wenn Sie gegen Ihren Willen zur Arbeit gezwungen werden, weil jemand Sie belügt oder bedroht. Menschenhandel kann in jeder Branche vorkommen, einschließlich Restaurants, Bauernhöfen, Hausreinigung, Bau, Kinderbetreuung und Sexarbeit.

Mit dem AT-Visum können eingewanderte Opfer von Menschenhandel in den USA bleiben und eine Arbeitserlaubnis beantragen. Außerdem können sie möglicherweise eine rechtmäßige dauerhafte Aufenthaltserlaubnis (Lawful Permanent Residency, LPR) beantragen und eine Green Card erhalten.

Sie haben möglicherweise Anspruch auf ein T-Visum, wenn Sie:

  • Sind oder waren Sie Opfer von Menschenhandel? Sie haben möglicherweise Anspruch auf ein T-Visum, wenn Sie in den USA Opfer von Menschenhandel sind oder waren.
  • Arbeiten Sie mit einer Strafverfolgungsbehörde zusammen. Sie haben möglicherweise Anspruch auf ein T-Visum, wenn Sie mit einer Strafverfolgungsbehörde zusammenarbeiten, um das Verbrechen zu untersuchen oder zu verfolgen. Sie sind nicht zur Zusammenarbeit verpflichtet, wenn Sie unter 18 Jahre alt sind oder aufgrund eines körperlichen oder psychischen Traumas nicht helfen können.

Die Beantragung eines T-Visums ist kompliziert. Wenn Sie ein T-Visum beantragen möchten, sollten Sie mit einem Anwalt sprechen. Auf dieser Seite unter „Rechtliche Hilfe und Anwälte“ finden Sie gemeinnützige Organisationen, die in Ihrer Nähe kostenlose Rechtshilfe anbieten.

Gesetz gegen Gewalt gegen Frauen (VAWA)

Das Gesetz zur Gewalt gegen Frauen (VAWA) ermöglicht es berechtigten Opfern häuslicher Gewalt, eine rechtmäßige dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. der USA

Anspruchsberechtigte Hinterbliebene können jedes Geschlecht haben.

Um als Hinterbliebener infrage zu kommen, müssen Sie:

  • Von einem Bürger oder LPR misshandelt werden. Ihr Missbraucher muss innerhalb der letzten 2 Jahre US-Bürger oder LPR gewesen sein.
  • Haben Sie eine qualifizierende Beziehung zu einem Missbrauchstäter. Anspruchsberechtigt sind der Ehepartner, der ehemalige Ehepartner, das Kind oder die Eltern des Missbrauchstäters. Um anspruchsberechtigt zu sein, müssen alle Überlebenden eine Vergangenheit mit dem Missbrauchstäter gehabt haben.
  • Antrag vor Ablauf der Frist. Wenn Ihre Ehe mit einem Missbrauchstäter durch Tod oder missbrauchsbedingte Scheidung endet, müssen Sie innerhalb von 2 Jahren VAWA beantragen.
  • Seien Sie moralisch einwandfrei. Um infrage zu kommen, müssen Sie „eine Person mit moralischem einwandfreiem Charakter“ sein. Ein moralischer einwandfreier Charakter bedeutet, dass Sie den Standard der Durchschnittsbürger in Ihrer Gemeinde erfüllen. Alle Kinder unter 14 Jahren werden als Personen mit moralischem einwandfreiem Charakter eingestuft.

Die Beantragung von VAWA ist kompliziert. Wenn Sie VAWA beantragen möchten, sollten Sie mit einem Anwalt sprechen. Auf dieser Seite unter „Rechtliche Hilfe und Anwälte“ finden Sie gemeinnützige Organisationen, die in Ihrer Nähe kostenlose Rechtshilfe anbieten.

Sonderstatus für jugendliche Einwanderer (SIJS)

Wenn Sie als Einwanderer Opfer von Kindesmissbrauch, Vernachlässigung oder Verlassenheit sind, haben Sie möglicherweise Anspruch auf den Special Immigrant Juvenile Status (SIJS).

SIJS ermöglicht eingewanderten Opfern von Kindesmissbrauch den Aufenthalt in den USA und die Beantragung einer Arbeitserlaubnis. Außerdem ermöglicht es Ihnen möglicherweise, eine rechtmäßige dauerhafte Aufenthaltserlaubnis (Lawful Permanent Residency, LPR) zu beantragen und eine Green Card zu erhalten.

Um für SIJS berechtigt zu sein, müssen Sie:

  • Unter 21 Jahren und unverheiratet. Sie müssen unter 21 Jahre alt sein und dürfen nicht verheiratet sein.
  • Sie können nicht mit Ihrer Familie wieder zusammengeführt werden. Sie müssen aufgrund von Missbrauch, Vernachlässigung oder Verlassenheit nicht in der Lage sein, mit Ihrer Familie wieder zusammengeführt zu werden.
  • Von einem US-amerikanischen Gericht oder einer staatlichen Behörde als abhängig erklärt. Sie müssen von einem US-amerikanischen Gericht als abhängig erklärt worden sein oder einer staatlichen Behörde oder Einzelperson rechtlich anvertraut oder in deren Obhut gegeben worden sein und/oder Anspruch auf langfristige Pflege haben.

Die Beantragung von SIJS ist kompliziert. Wenn Sie SIJS beantragen möchten, sollten Sie mit einem Anwalt sprechen. Auf dieser Seite unter „Rechtliche Hilfe und Anwälte“ finden Sie gemeinnützige Organisationen, die in Ihrer Nähe kostenlose Rechtshilfe anbieten.

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