Anreizprogramm zur dauerhaften Verwandtschaftspflege
Wenn Sie Verwandtenpflege leisten, haben Sie möglicherweise Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Erfahren Sie mehr über die finanzielle Förderung durch das Programm zur dauerhaften Unterbringung von Kindern in Verwandtenpflege.
Eine Verwandtenpflegeperson ist ein Erwachsener, der ein Kind in Vollzeit betreut, wenn die Eltern dazu nicht in der Lage sind. In Ohio kann eine Verwandtenpflegeperson jede Person sein, die mit dem Kind oder dessen Familie verwandt oder nicht verwandt ist und eine langjährige Beziehung zu ihm oder seiner Familie hat.
Das Programm zur Förderung der dauerhaften Unterbringung von Verwandten (KPI) unterstützt berechtigte Pflegepersonen finanziell bei der Betreuung von Verwandtenkindern. Die erste Zahlung beträgt 525 US-Dollar pro Kind. Pflegepersonen können alle sechs Monate weitere Zahlungen in Höhe von jeweils 300 US-Dollar pro Kind beantragen. Die maximale Anzahl an Zahlungen pro Kind beträgt acht.
Teilnahmeberechtigung am KPI-Programm
Um für das KPI-Programm zugelassen zu werden, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Gesetzliches Sorgerecht oder Vormundschaft. Die betreuende Verwandte muss das gesetzliche Sorgerecht oder die Vormundschaft für das Verwandtenkind haben. Das Verwandtenkind muss unter 18 Jahre alt sein. Besucht das Verwandtenkind eine weiterführende Schule in Vollzeit, können die Leistungen bis zum 19. Lebensjahr des Kindes gewährt werden.
- Genehmigte Hausbegutachtung. Die zuständige Jugendhilfebehörde muss eine Hausbegutachtung durchführen und genehmigen.
- Fingerabdrücke. Alle im Haushalt lebenden Erwachsenen im Alter von 18 bis 21 Jahren müssen Fingerabdrücke abgeben.
- Hintergrundüberprüfungen. Alle Haushaltsmitglieder ab 18 Jahren müssen einer Hintergrundüberprüfung unterzogen werden.
- Einkommensvoraussetzungen. Das Haushaltseinkommen der Verwandtenpflegeperson darf maximal 300 % der bundesstaatlichen Armutsgrenze betragen. Hier finden Sie eine Tabelle mit den Einkommenshöchstgrenzen für verschiedene Familiengrößen.
- Wohnsitz in Ohio. Um teilnahmeberechtigt zu sein, müssen Sie Ihren Wohnsitz in Ohio haben.
- Gemeldete Einkünfte. Die Betreuungsperson muss alle Einkünfte melden und Nachweise über alle gemeldeten Einkünfte vorlegen.
Bewerbung für das KPI-Programm
So bewerben Sie sich für das KPI-Programm:
- Sammeln Sie Einkommensnachweise. Sie müssen alle Einkünfte Ihres Haushalts nachweisen können.
- Halten Sie eine Kopie des Gerichtsbeschlusses bereit, der Ihnen das Sorgerecht oder die Vormundschaft zuspricht. Sollten Sie keine Kopie besitzen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Gerichtsschreiber des Gerichts, das Ihren Sorgerechts- oder Vormundschaftsfall bearbeitet hat. Ohne einen solchen Gerichtsbeschluss sind Sie nicht für das KPI-Programm berechtigt. Erfahren Sie mehr über die Erlangung des Sorgerechts oder der Vormundschaft.
- Füllen Sie den Antrag aus. Das Antragsformular finden Sie auf der Website des Ohio Department of Job and Family Services.
- Reichen Sie den Antrag ein. Reichen Sie den ausgefüllten Antrag zusammen mit dem Nachweis des Sorgerechts oder der Vormundschaft sowie dem Einkommensnachweis bei Ihrem zuständigen Jugendamt ein.
Weitere Vorteile für Verwandtenpflegepersonen
OhioKAN unterstützt Verwandten- und Adoptivfamilien bei der Suche nach Ressourcen und Hilfe bei der Unterbringung von Kindern. OhioKAN zahlt kein Geld direkt an Familien aus, kann aber bei der Suche nach Ressourcen und bei der Beantragung von Leistungen behilflich sein.
Das Programm zur Unterstützung von Verwandtenpflege (KSP ) bietet Verwandtenpflegepersonen vorübergehende Unterstützung für bis zu 6 Monate. Die Teilnahme am KSP hat keinen Einfluss auf Ihren Anspruch auf KPI, falls Sie später das Sorgerecht für das Kind erhalten. Erfahren Sie mehr über das KSP.
Verwandtenpflegepersonen, die die Voraussetzungen erfüllen, können Lebensmittelgutscheine (SNAP) und Medicaid beantragen. Alle Kinder in der Obhut des Jugendamtes sind automatisch über Medicaid versichert, die Verwandtenpflegeperson und ihre übrigen Haushaltsmitglieder jedoch nicht.
Die Berechtigung für SNAP- und Medicaid -Leistungen richtet sich nach Ihrer Haushaltsgröße und Ihrem Einkommen. Sie können selbst entscheiden, ob Sie Ihr Verwandtenkind für die Berechnung der Anspruchsberechtigung als Haushaltsmitglied einbeziehen möchten.
- Haushaltsgröße. Die Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt beeinflusst das maximale Einkommen, das für den Bezug von Sozialleistungen zulässig ist. Größere Haushalte können ein höheres Haushaltseinkommen haben und somit Leistungen erhalten. Die Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt bestimmt die Höhe Ihrer SNAP-Leistungen. Größere Haushalte haben Anspruch auf höhere Leistungen. Sie können entscheiden, ob Ihr Kind, das mit Ihnen verwandt ist, bei der Berechnung der Haushaltsgröße berücksichtigt wird oder nicht.
- Gesamteinkommen des Haushalts. Ihr Gesamteinkommen umfasst das Einkommen aller Haushaltsmitglieder. Es gibt zwei Einkommensarten: Erwerbseinkommen und Nichterwerbseinkommen. Erwerbseinkommen umfasst Löhne und Gehälter aus Erwerbstätigkeit oder Gewerbe. Nichterwerbseinkommen umfasst Einkünfte, die Sie nicht durch Erwerbstätigkeit erzielt haben, darunter Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, bedarfsabhängige Sozialleistungen und Geldleistungen wie Sozialversicherung oder Arbeitsunfallversicherung. Wenn Sie Ihr Kind, das mit Ihnen verwandt ist, in die Haushaltsberechnung einbeziehen, zählen dessen Zahlungen im Rahmen des Kinderhilfsprogramms (KSP) als Nichterwerbseinkommen für Ihren Haushalt. Wenn die KSP-Zahlungen Ihr Einkommen über die Einkommensgrenze bringen, verliert Ihr Haushalt den Anspruch auf Lebensmittelgutscheine (SNAP) und Medicaid.
Das Programm „Ohio Works First“ (OWF) „Nur für Kinder“ bietet finanzielle Unterstützung für Verwandtenpflegekinder. Die Anspruchsberechtigung für OWF „Nur für Kinder“ richtet sich nach dem Betreuungsstatus des Kindes, nicht nach dem Einkommen der Pflegeperson. Verwandtenpflegepersonen können nicht gleichzeitig OWF „Nur für Kinder“-Leistungen und KSP-Leistungen für dasselbe Kind beziehen. Sobald Ihre KSP-Zahlungen auslaufen, können Sie OWF „Nur für Kinder“-Leistungen beantragen.
Das Programm zur Verwandtenpflege bietet Unterstützung bei der Kinderbetreuung und stellt weitere notwendige Dinge wie Kinderbetten bereit. Informationen dazu erhalten Sie beim Jobcenter oder Sozialamt Ihres Landkreises. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite unter „Kommunale Verwaltung und Angebote“.
Erfahren Sie mehr über die Sozialleistungsprogramme in Ohio.
Weitere Informationen zu KPIs
Um mehr Informationen über KPI zu erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Jugendamt.