Gesundheit und öffentliche Leistungen

Bezahlter Urlaub wegen Corona

Die Vorschrift des Families First Coronavirus Response Act (FFCRA), dass die meisten Arbeitgeber bezahlten Urlaub wegen COVID-19 gewähren müssen, endete am 31. Dezember 2020.

Wenn Sie der Arbeit fernbleiben müssen, weil Sie an COVID-19 erkrankt sind oder sich um kranke Familienmitglieder kümmern, erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, ob er bezahlten Urlaub anbietet. Dieser Urlaub kann unter das Family and Medical Leave Act (FMLA) fallen.

Zuletzt aktualisiert 3.4.22.

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Bezahlter Krankheitsurlaub

Das Families First Coronavirus Response Act (FFCRA) verpflichtete die meisten Arbeitgeber mit weniger als 500 Mitarbeitern, ihren von COVID-19 betroffenen Mitarbeitern bezahlten Krankenurlaub zu gewähren. Die Verpflichtung, bezahlten Urlaub über das FFCRA anzubieten, endete am 31. Dezember 2020, aber Arbeitgeber können weiterhin bezahlten Urlaub anbieten. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, ob er weiterhin bezahlten Urlaub anbietet.

Weitere Informationen zum FFCRA erhalten Sie beim US-Arbeitsministerium.

Unbezahlter Krankenurlaub

Wenn Sie an COVID-19 erkrankt sind oder einen Ehepartner, ein Kind oder einen Elternteil pflegen, der an COVID-19 erkrankt ist, können Sie möglicherweise gemäß dem Family and Medical Leave Act (FMLA) unbezahlten Urlaub nehmen.

FMLA-Urlaub umfasst bis zu 12 Wochen unbezahlten, arbeitsplatzgeschützten Urlaub innerhalb eines festgelegten 12-monatigen Urlaubsjahres. Gemäß FMLA ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihre Krankenversicherungsleistungen während des Urlaubs aufrechtzuerhalten und Sie nach Ablauf Ihres Urlaubs wieder in denselben oder einen gleichwertigen Job zu versetzen. Das Gesetz schützt Sie auch vor Einmischung und Vergeltungsmaßnahmen, wenn Sie Ihre FMLA-Rechte ausüben oder versuchen, diese auszuüben.

Wer hat Anspruch auf FMLA-Urlaub?

Sie haben Anspruch auf FMLA-Urlaub, wenn Sie für einen abgedeckten Arbeitgeber arbeiten und alle der folgenden Punkte zutreffen:

  • Sie sind seit mindestens 12 Monaten für Ihren Arbeitgeber tätig.
  • Sie haben im 12-Monats-Zeitraum vor Beginn Ihres Urlaubs mindestens 1.250 Dienststunden geleistet.
  • Sie arbeiten an einem Standort, an dem im Umkreis von 120 Kilometern mindestens 50 Mitarbeiter beim Arbeitgeber beschäftigt sind.

Private Arbeitgeber fallen unter das FMLA, wenn sie im laufenden oder letzten Kalenderjahr in 20 Arbeitswochen 50 oder mehr Mitarbeiter beschäftigt haben. Öffentliche Einrichtungen (einschließlich Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden) sowie öffentliche und private Grundschulen und weiterführende Schulen fallen unter das FMLA, unabhängig von der Anzahl ihrer Mitarbeiter.

Wann besteht aufgrund von COVID-19 Anspruch auf FMLA-Urlaub?

Im FMLA sind bestimmte familiäre und medizinische Gründe aufgeführt, die Sie erfüllen müssen, um Anspruch auf FMLA-Urlaub zu haben. Einer dieser Gründe ist ein „schwerer Gesundheitszustand“.

COVID-19 kann gemäß FMLA als „schwerwiegender Gesundheitszustand“ angesehen werden, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • Es ist eine Übernachtung im Krankenhaus oder einer anderen medizinischen Versorgungseinrichtung erforderlich.
  • Sie macht Sie oder ein Familienmitglied für mehr als drei aufeinanderfolgende Tage arbeitsunfähig (z. B. arbeitsunfähig oder unfähig, die Schule zu besuchen) und umfasst eine fortlaufende medizinische Behandlung (entweder mehrere Termine bei einem Gesundheitsdienstleister oder einen einzelnen Termin und eine anschließende Behandlung, z. B. mit verschreibungspflichtigen Medikamenten).
  • Die Folge sind chronische Leiden, die bei Ihnen oder einem Familienmitglied zeitweise zu Arbeitsunfähigkeit führen und mindestens zweimal jährlich die Behandlung durch einen Arzt erfordern.

Weitere Informationen zum FMLA im Zusammenhang mit COVID-19 erhalten Sie beim US-Arbeitsministerium.

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