Ausbildung

Schule für obdachlose Schüler

Wenn Sie obdachlos sind oder in einer instabilen Wohnsituation leben, hat Ihr Kind trotzdem das Recht, zur Schule zu gehen. Ihre derzeitige Schule muss Ihrem Kind den Schulbesuch ermöglichen. Erfahren Sie mehr über die Einschulung obdachloser Kinder.

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Die Grundlagen verstehen

Erfahren Sie, was Sie wissen müssen, um Maßnahmen zu ergreifen.
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Wenn ein Kind keine feste Unterkunft für die Nacht hat, wird es als „obdachloser Schüler“ bezeichnet. Ein obdachloser Schüler kann in einem Motel, einem Auto, bei einem Freund seiner Familie oder an einem anderen temporären Ort leben.

Ihre derzeitige Schule muss mit Ihnen zusammenarbeiten, um entweder:

  • Bringen Sie Ihr Kind zu Ihrer derzeitigen Schule
  • Erlauben Sie Ihrem Kind die Anmeldung an der neuen Schule an Ihrem aktuellen Wohnort

Verbleib an der aktuellen Schule

Wenn Sie obdachlos sind, kann Ihr Kind in der bisherigen Schule bleiben (auch wenn Sie in einem anderen Bezirk wohnen).

Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind in der aktuellen Schule bleibt, bitten Sie die Schule, Sie dem „Koordinator für obdachlose Schüler“ oder dem „McKinney-Vento-Koordinator“ vorzustellen. Der Koordinator kann Ihnen Ihre Rechte erklären.

Wenn Sie mit dem Koordinator sprechen:

  • Erklären Sie, warum Sie an der aktuellen Schule bleiben möchten . Sagen Sie dem Koordinator, warum es im besten Interesse Ihres Kindes ist, an der aktuellen Schule zu bleiben. Ihre Gründe können sein, dass Sie mit dem Lehrplan Schritt halten möchten oder dass Sie an Unterrichtsstunden und außerschulischen Aktivitäten teilnehmen möchten, die Ihre aktuelle Schule anbietet, andere Schulen jedoch nicht.
  • Informieren Sie Ihren Koordinator, wenn Ihr Kind Schwierigkeiten hat, zur Schule zu kommen. Wenn der Koordinator der Ansicht ist, dass es im besten Interesse Ihres Kindes ist, an seiner derzeitigen Schule zu bleiben, muss die derzeitige Schule einen kostenlosen Transport anbieten.

Der Besuch einer neuen Schule

Ein obdachloser Schüler hat das Recht, sich in dem Schulbezirk anzumelden, in dem er derzeit lebt, wenn dies im besten Interesse des Kindes ist.

Wenn Sie Ihr Kind an einer neuen Schule anmelden möchten, wenden Sie sich bitte an:

  • Ihre derzeitige Schule. Teilen Sie unserer derzeitigen Schule mit, dass Sie sich an einer neuen Schule anmelden möchten.
  • Der Koordinator für obdachlose Schüler der neuen Schule. Bitten Sie die neue Schule, Sie dem Koordinator für obdachlose Schüler oder dem Koordinator von McKinney-Vento vorzustellen. Der Koordinator kann Ihnen Ihre Rechte erklären.

Wenn Sie den Koordinator kontaktieren:

  • Erklären Sie, dass Sie obdachlos sind. Der Koordinator benötigt möglicherweise Informationen, die belegen, dass Sie obdachlos sind.
  • Teilen Sie Ihre aktuellen Schulinformationen mit. Der Koordinator kann sich mit der aktuellen Schule in Verbindung setzen, um die Unterlagen des Schülers zu überprüfen.
  • Teilen Sie mit, warum Sie Ihr Kind an der neuen Schule anmelden möchten. Erklären Sie, warum es im besten Interesse Ihres Kindes ist, es an der neuen Schule anzumelden. Stellen Sie diese Anfrage schriftlich.

Wenn die neue und die bisherige Schule der Ansicht sind, dass die Anmeldung Ihres Kindes an der neuen Schule im besten Interesse ist, muss die neue Schule Ihr Kind so bald wie möglich anmelden.

Sonderpädagogik für obdachlose Kinder

Wenn Ihr Kind obdachlos ist und über ein individuelles Bildungsprogramm (IEP) oder einen 504-Plan verfügt, sollten Sie so bald wie möglich den Koordinator Ihrer derzeitigen Schule für obdachlose Schüler kontaktieren.

Ihre Schule kann Ihnen dabei helfen, zu entscheiden, ob Ihr Kind an Ihrer aktuellen Schule bleiben oder eine neue Schule besuchen soll. Ihre Schule kann die Fähigkeit der neuen Schule berücksichtigen, die von Ihrem IEP oder 504-Plan geforderten Dienstleistungen und Unterbringungsmöglichkeiten bereitzustellen.

Der Wechsel auf eine neue Schule und die Organisation von Sonderschulangeboten können schwierig sein. Ihre aktuelle Schule sollte Ihnen dabei helfen, den Übergang reibungslos zu gestalten.

Erfahren Sie hier mehr über die Inanspruchnahme sonderpädagogischer Leistungen.

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